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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Klosterladen Stift Admont (KSA):

1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf, die Versteigerung und die Lieferung von Waren durch den KSA.

2. PREISE

2.1 Die Preise beziehen sich nur auf die Waren und umfassen insbesondere keine Versandkosten. Alle Kosten aus Versand, insbesondere allfälliger Ein- bzw. Ausfuhrabgaben, werden vom Käufer getragen.

Bei Konsumenten in Österreich wird ab einem Bruttowarenpreis von derzeit EUR 150,- und bei Großhändlern und Wiederverkäufern in Österreich ab EUR 360,- der Versandkostenanteil vom KSA übernommen. Dies gilt nicht für allfällige Ein- und Ausfuhrabgaben bzw. allfällige vom Käufer zu entrichtende sonstige Abgaben. Für alle restlichen europäischen Staaten werden die tatsächlich anfallenden Zustellkosten in Rechnung gestellt. Die genannten Beträge können vom KSA einseitig und jederzeit geändert werden.

2.2 Preise in Katalogen, Prospekten, Preislisten usw. sind unverbindlich, außer es wird ausdrücklich eine Preisgarantie abgegeben. Für Nach- und Folgebestellungen sind angegebene Preise ebenfalls unverbindlich.

2.3 Alle Preise basieren auf zum Zeitpunkt der erstmaligen Preisangabe errechneten Kosten. Sollten sich diesbezügliche Kosten bis zum Zeitpunkt der Abgabe einer Bestellung durch den Käufer verändern, so ist der KSA berechtigt, die Preise ebenso dementsprechend anzupassen. Verbindliche Preise werden im Online(internet)shop nach korrekter Auswahl im Warenkorb angezeigt. Sollte eine Bestellung auf anderem Wege eingehen (zB Post, Telefax udglm.), so bestätigt der KSA diese Preise schriftlich.

2.4 Für alle etwaigen Versteigerungen im Rahmen von Online-Auktionen kommen die Punkte 2.1 bis 2.3 nicht zur Anwendung; im Punkt 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmungen wird gesondert darauf verwiesen.

3. Kaufpreis, Zahlung und Anzahlung

3.1 Der Kaufpreis ist spätestens bei (Teil-)Lieferung der Ware fällig.

Bei Lieferung mit Zustellung wird eine vom Kunden gewünschte Transportsicherung gesondert verrechnet. Auch dieses Entgelt ist bei Lieferung der Ware fällig. Wird der Kaufpreis bei Lieferung nicht voll bezahlt, ist der Überbringer der Waren berechtigt diese auf Kosten des Käufers wieder mitzunehmen. Zu Recht angezeigte Reklamationen berechtigen den Käufer nur zur Zurückbehaltung des angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages. Bei Geschäften mit Verbrauchern kann dieser seine Zahlung zur Gänze dann verweigern, wenn der KSA die Lieferung nicht vertragsgemäß erbracht hat oder die Erbringung durch deren schlechte Vermögensverhältnisse, die dem Verbraucher zur Zeit der Vertragsschließung weder bekannt waren noch bekannt sein mussten, gefährdet ist. Bietet KSA eine angemessene Sicherstellung an, so entfällt dieses Recht, die Zahlung zu verweigern.

3.2 KSA behält sich ausdrücklich das Eigentum an allen Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebengebühren, Steuern und sonstigen Abgaben vor.

3.3 Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung von 25 % des Kaufpreises zu leisten. Die Anzahlung ist binnen 14 Tagen zu bezahlen.

3.4 Zahlungen an das Personal des KSA werden nur anerkannt, wenn diese mit einer Kassaquittung bestätigt werden.

3.5 Ist der Käufer mit der Zahlung oder sonstigen Leistung in Verzug, so steht es KSA frei:

– die Erfüllung eigener Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben,

– eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen,

– den ganzen oder noch offenen Kaufpreis sofort fällig stellen (Terminsverlust); dies gilt auch bei Vereinbarung einer Ratenzahlung mit dem Verbraucher unter der Voraussetzung, dass KSA ihre Leistungen bereits erbracht hat, zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens 6 Wochen fällig ist sowie KSA den Verbraucher unter Androhung des Terminsverlustes und Setzung einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen erfolglos gemahnt hat, wobei die sofort fälligen Raten unter Berücksichtigung eines Abzugs für die der Restlaufzeit entsprechenden Zinsen zu kürzen sind,

– Verzugszinsen von 8% über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank (OENB), mindestens 12% pro Jahr, plus Umsatzsteuer verrechnen, und

– bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, sowie

– vom Käufer die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind und in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen, begehren, wobei der Käufer verpflichtet ist, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der VO des BMWA über die Höchstsätze der Inkassoinstitute ergeben. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfällige Kreditkosten seitens KSA anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

3.6 Vereinbarte Rabatte, sonstige Vergünstigungen oder Boni sind mit dem Eingang der vollständigen Zahlung aufschiebend bedingt. Bei Bezahlung mit Gutscheinen kann für allfällige Restbeträge keine Gutschrift ausgestellt werden. Die Einlösefrist von Warengutscheinen/Einkaufsbons etc. richtet sich nach dem an den Warengutscheinen/Einkaufsbons etc. angegebenen Datum.

3.7 Rabatte und Skonti gelten nicht für Gewinnspiele jeder Art oder bereits reduzierte Waren. Rabatte, Skonti sowie Aktionsangebote sind nur bei der Abnahme von üblichen Haushaltsmengen anwendbar. Die Definition von Haushaltsmengen obliegt dem Verkäufer.

3.8 Bei Verzug mit der Zahlung von Rechnungen bis zu einem Betrag von EUR 350,- wird, soweit zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und angemessen, an den Käufer ein Mahnschreiben zur Zahlung des ausständigen Kaufpreises und einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu 10% des Kaufpreises, mindestens jedoch EUR 7,27, gerichtet. Bezahlt der Käufer diesen Betrag bis zu dem im Mahnschreiben genannten Termin nicht, ist der KSA berechtigt, unverzüglich eine Mahnklage einzubringen.

3.9 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten Punkt 3.4 und Punkt 3.5 letzter Aufzählungspunkt (Spiegelstrich) nicht.

4. GEFAHRENÜBERGANG

4.1 Bei Selbstabholung der Ware durch den Käufer gehen Nutzung und Gefahr spätestens mit der Übergabe an der Kassa auf den Käufer über.

4.2 Bei Zustellung der Ware durch KSA oder eines von ihm Beauftragten gehen Nutzung und Gefahr spätestens mit der Übergabe an den Käufer oder dessen Vertreter auf den Käufer über.

5. RÜCKGABE DER WARE

5.1 KSA ist bis auf Widerruf bereit, bei ihr gekaufte Waren gegen Erstattung des vollen Kaufpreises unter folgenden Voraussetzungen zurückzunehmen:

 

5.1.1 Die Rückgabe muss innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum originalverpackt, unbeschädigt und unter Vorlage der Originalrechnung erfolgen.

 

5.1.2 Gekennzeichnete Aktionsangebote werden ausschließlich in der gekauften Gesamtmenge zurückgenommen.

 

5.1.3 Die Rücknahme erfolgt zu dem zum Zeitpunkt des ursprünglichen Kaufs gültigen Preis.

 

5.1.4 Die Erstattung des Kaufpreises erfolgt in Form einer Gutschrift. Hiervon ausdrücklich ausgenommen sind Bestellwaren, Ausstellungsartikel, Fundgrubenartikel, Restposten und Teilmengen aus Verpackungseinheiten, Teilmengen aus Sets und Waren aus Versteigerungen (Auktionen).

 

5.2 Ist der Käufer ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und hat er seine Bestellung per Post, Telefon, Telefax, E-Mail oder über den Webshop aufgegeben, so kann er gemäß §§ 5e-5h Konsumentenschutzgesetz und in Abweichung von Punkt 5.1 innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem Tag des Eingangs der Ware beim Käufer den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Der Rücktritt bedarf keiner Begründung, sondern muss nur fristgerecht abgesendet werden. Der Käufer erhält gegen Rücksendung der Ware den bereits bezahlten Kaufpreis zurückerstattet, hat jedoch die Kosten der Rücksendung zu tragen. Die Rücksendung der Ware hat ausschließlich an folgende Adresse zu erfolgen: Klosterladen Stift Admont, Admont 1, 8911 Admont.

6. BESTELLUNGEN, LIEFERFRIST, LIEFERHINDERNISSE, RÜCKTRITT VOM VERTRAG

6.1 KSA nimmt Aufträge per Telefon, Fax oder E-Mail am Standort Admont 1, 8911 Admont oder oder über den Webshop von Montag bis Freitag in der Zeit von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr entgegen. Die Bestellzeiten können von KSA entsprechend den Angaben in Werbeaussendungen bzw. im Webshop von Zeit zu Zeit geändert werden. Sofern Aufträge außerhalb der Bestellzeiten eingehen, gelten diese erst am Beginn der Bestellzeit am nächsten Werktag als zugegangen. Bei Auftragserteilung hat der Kunde einen gewünschten Liefertermin sowie einen Ersatztermin und den genauen Lieferort zu nennen. Der Kunde ist verpflichtet, zu diesen Terminen die ordnungsgemäße Übernahme der bestellten Ware am angegebenen Lieferort sicherzustellen. KSA übermittelt dem Kunden eine schriftliche (einschließlich per Fax oder per E-Mail) Bestellbestätigung mit allen relevanten Auftragsdaten. Sollten dem Verkäufer aus nicht ordnungsgemäßer Übernahme Kosten enstehen, so können diese an den Käufer verrechnet werden.

 

6.2 Die Lieferung erfolgt durch KSA oder einen beauftragten Spediteur zu geschäftsüblichen Zeiten. Im Fall der Nichtannahme von bestellter Ware ist KSA berechtigt, den Ersatz der dadurch entstandenen Mehraufwendungen, wie zB. zusätzliche Transportkosten, zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn KSA ihre Leistungen nicht vertragsgemäß erbringt.

6.3 Die Annahme von Bestellungen erfolgt unter Vorbehalt der Liefermöglichkeiten. KSA behält sich vor, bei Überzeichnung eines Produktes den Bestellern auch geringere Mengen zuzuteilen. Wird die Lieferung oder die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist durch von KSA nicht zu vertretende Umstände unmöglich, so erlischt die Lieferpflicht zu dem vorgesehenen Liefertermin. Zu den von KSA nicht zu vertretenden Umständen gehören insbesondere: Schwierigkeiten beim Bezug der Waren oder Vormaterialien von Dritten, bei Subskriptionen die verspätete Freigabe der Waren durch den Lieferanten von KSA, Betriebsstörungen (auch bei Lieferanten von KSA), Verkehrsstörungen, Aussperrungen und Streiks sowie alle Fälle höherer Gewalt. KSA wird in solchen Fällen den Käufer unverzüglich kontaktieren, um einen Ersatztermin für die verhinderte Lieferung zu vereinbaren. Sofern dem Käufer von KSA ein neuer Liefertermin angeboten wird, der nicht später als zwei Wochen nach einem der ursprünglich vereinbarten Liefertermine liegt, und die Lieferung zu diesem neuen Termin auch ordnungsgemäß durchgeführt wird, liegt eine rechtzeitige Lieferung durch KSA im Sinne des Kaufvertrages vor.

6.4 Kann KSA dem Käufer keinen neuen Liefertermin gemäß Punkt 6.3 anbieten oder kann auch der neue Liefertermin aus den in Punkt

6.3 genannten Fällen (Unmöglichkeit der Lieferung zum vereinbarten Termin aus durch KSA nicht zu vertretenden Umständen) nicht eingehalten werden, ist KSA berechtigt, vom Vertrag zur Gänze oder teilweise zurückzutreten, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Ebenso kann in diesen Fällen der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

6.5 Bei teilbaren Leistungen hat der Käufer kein Rücktrittsrecht betreffend lieferbare Teile, soweit Teile der Leistung erfüllbar und für den Käufer verwendbar sind. Unter den gleichen Voraussetzungen, bzw wenn die restlichen Teile rechtzeitig (im Sinne von Punkt 6.3) nachgeliefert werden können, ist der Käufer nicht berechtigt, die Annahme von Teillieferungen zu verweigern.

6.6 Erklärt der Käufer ungerechtfertigt, am Vertrag nicht festhalten zu wollen (“Storno”), und stimmt KSA dem schriftlich (einschließlich per Fax oder per E-Mail) zu, so hat KSA bei Lagerware Anspruch auf 15% des Kaufpreises als pauschalierter Schadenersatz (“Stornogebühr”). Bei Bestellware ist eine derartige Vertragsauflösung grundsätzlich ausgeschlossen. Davon abweichend bleiben für Verbraucher die gesetzlichen Rücktrittsrechte ohne Stornogebühr gemäß §§ 5e – 5h Konsumentenschutzgesetz (siehe auch Punkt 5.2) aufrecht.

6.7 Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen durch den Käufer bedürfen grundsätzlich der Schriftform (einschließlich per Fax oder per E-Mail). KSA behält sich vor, auch Erklärungen in anderer Form anzunehmen, die dann aber erst mit der schriftlichen Bestätigung durch KSA (einschließlich per Fax oder per E-Mail) wirksam werden.

6.8 Für Online-Gutscheine gelten zusätzlich die im Internet genannten Bedingungen.

7. GEWÄHRLEISTUNG

7.1 Zusagen, wie über die Verwendbarkeit oder besondere Eigenschaften der Ware, oder Erklärungen der Angestellten von KSA sind unverbindlich und stellen keine ausdrückliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar, wenn sie nicht schriftlich (einschließlich per Fax oder per E-Mail) erfolgen.

7.2 Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass Mängel KSA unverzüglich angezeigt werden, und zwar erkennbare Mängel sofort bei Übernahme, versteckte Mängel nach Entdeckung, und unter Vorlage der angebrochenen Ware und Originalrechnung.

7.3 Ein Gewährleistungsanspruch ist in jedem Fall mit dem Kaufpreis der gelieferten und mangelhaften Ware begrenzt.

7.4 KSA erfüllt ihre Gewährleistungsverpflichtungen nach ihrer Wahl entweder durch Lieferung mangelfreier Ware, Verbesserung, Nachlieferung von Fehlmengen oder Rückabwicklung des Vertrags (d.h. Rückzahlung des Kaufpreises) innerhalb einer angemessenen Frist.

7.5 Handelsübliche oder geringfügige, technisch bedingte Abweichungen der Qualität, Quantität, Farbe, Größe, des Gewichtes, der Ausrüstung oder des Design stellen weder Gewährleistungsmängel noch Nichterfüllung des Vertrages dar.

7.6 KSA haftet nicht für geschmackliche, farbliche, materialmäßige und mustermäßige Übereinstimmung oder sonstige Übereinstimmungsmerkmale von nachbestellter Ware. Entsprechendes gilt für nach Muster bestellte Ware, soweit sich die Abweichung in den handelsüblichen und technischen Grenzen hält.

7.7 Nach Verkostung, Konsumation oder begonnener Ver- oder Bearbeitung der Ware ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.

7.8 Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges gemäß Pkt. 4.

7.9 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die Punkte 7.1 bis 7.4 sowie die Punkte 7.7 bis 7.8 nicht.

8. HAFTUNG FÜR SCHADENERSATZ

8.1 KSA haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Schäden an der Person.

8.2 Die Haftung ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit 10% des Kaufpreises begrenzt. Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden, sonstigen Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer ist ausgeschlossen.

8.3 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt Punkt 8.2 nicht.

9. ABHOLUNG, ANNAHMEVERZUG DES KÄUFERS

9.1 Bei KSA bestellte bzw. kommissionierte Ware ist innerhalb von 14 Tagen ab Verständigung bzw. Kommissionierung abzuholen. Eine allfällige längere Lagerzeit bis zu maximal 4 Wochen muss vereinbart und EDV-mäßig auf dem Auftrag bzw. der Rechnung erfasst werden.

9.2 Wird die Ware innerhalb dieser Frist nicht abgeholt bzw. nicht übernommen, hat KSA das Recht, entweder die Ware auf Gefahr des Käufers unter Anrechnung einer Lagergebühr von 5% des Rechnungsbetrages pro angefangenem Monat plus Umsatzsteuer zu lagern und auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen, oder aber nach Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware an einen anderen Kunden weiterzuverkaufen, wobei in diesem Fall der Käufer eine sofort fällige Manipulationsgebühr von 10% des Kaufpreises plus Umsatzsteuer zu zahlen hat.

10. SUBSKRIPTIONEN

10.1 KSA bietet von Zeit zu Zeit den Bezug von besonderen Weinen in Form von Subskriptionen an. Mit einer Subskription erwirbt der Besteller die Bezugsmöglichkeit für den im jeweiligen Subskriptionsangebot genannten Wein mit einer Lieferung zu einem späteren Zeitpunkt. Das Subskriptionsangebot von KSA begründet keine Verpflichtung für KSA, den im jeweiligen Subskriptionsangebot genannten Wein zu liefern. Die Bezugsmöglichkeit auf Subskriptionsweine besteht nur während des im Subskriptionsangebot genannten Zeitraums. Bei Überzeichnung eines Weines behält sich KSA die Zuteilung auch geringerer Mengen vor.

10.2 Die Ausliefertermine der Weine sind von der Freigabe der Produzenten abhängig und können sich verschieben. Bei Ausfall der Lieferung erhält der Besteller die geleistete Anzahlung auf den Subskriptionswein sofort zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch auf Realersatz.

10.3. Eine Bestellung gilt als angenommen, wenn der Besteller von KSA eine Auftragsbestätigung mit Anforderung des Anzahlungsbetrages erhält. Bei Auslieferung des Weines erhält der Besteller die Endabrechnung. Die Anzahlung und der Endbetrag sind jeweils binnen 14 Tagen zu begleichen. Hinsichtlich der sonstigen Zahlungsmodalitäten wird auf Punkt 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen.

11. VERANSTALTUNGEN UND EVENTS

11.1 KSA veranstaltet im Rahmen seines Geschäftsbetriebs nach gesonderter Ankündigung Veranstaltungen und Events. KSA kann eine Teilnahme an solchen Veranstaltungen/Events erst dann garantieren, wenn der Teilnehmer die Karte in einem unserer Shops bzw. in unserem Onlineshop bis spätestens 8 Tage vor dem Termin käuflich erwirbt. Eine Teilnahmebestätigung wird dem Kunden ca. 3 Tage vor dem Termin zugesandt.

11.2 Event-Gutscheine gelten nicht als Eintrittskarten und können nur in einem unserer Shops in solche eingelöst werden.

11.3 Eine Stornierung seitens des Teilnehmers ist leider nicht möglich. Sollte die Veranstaltung oder der Event vom Veranstalter abgesagt werden, kann entweder ein Alternativtermin gewählt werden oder der Eintrittspreis wird zurückerstattet.

12. VERSTEIGERUNGEN

12.1 KSA veranstaltet über ihren Webshop Versteigerungen (Auktionen). Die folgenden, in Punkt 12 genannten Bestimmungen beziehen sich ausschließlich auf Versteigerungen, die von KSA via Internet durchgeführt werden, und gehen den übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

12.2 Die Teilnahme an solchen Auktionen ist nur nach Registrierung des Bieters möglich. Um sich für die Teilnahme an Online-Auktionen zu registrieren, sind Vor- und Zuname, zustellfähige Adresse, Telefonnummer sowie E-Mail Adresse vom Bieter bekannt zu geben. Weiters ist vom Bieter zu bestätigen, dass er bei allfälliger Zuschlagserteilung mit Kreditkarte bezahlen wird, und anschließend die Nummer seiner Kreditkarte einzugeben. Tritt im Zeitraum zwischen Registrierung und allfälligem Erwerb von durch KSA versteigerten Waren eine Änderung dieser Daten ein, ist der Bieter verpflichtet, die geänderten Angaben KSA unverzüglich mitzuteilen.
KSA richtet jedem registrierten Bieter ein eigenes Konto (“Weinkeller”) ein, über das er an den Auktionen mitbieten kann. Dieses Konto ist nicht übertragbar.
KSA kann die Benutzung dieses Kontos sperren, wenn:

– der Bieter gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen hat,

– der Bieter im Rahmen der Registrierung unrichtige Daten angegeben hat,

– der Bieter Leistungen von KSA missbraucht oder

– ein anderer wichtiger Grund vorliegt.

Sobald KSA das Konto eines Bieters gesperrt hat, darf dieser die Internetangebote von KSA nicht mehr in Anspruch nehmen und sich auch – ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von KSA – nicht erneut als Bieter registrieren. Ein Anspruch auf Wiederherstellung des Kontos (“Weinkeller”) besteht nicht.

12.3 Die Teilnahme an Auktionen von KSA ist nur juristischen Personen und uneingeschränkt geschäftsfähigen Personen gestattet. KSA behält sich vor, Personen, deren uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit in Zweifel steht, von der Teilnahme an Versteigerungen auszuschließen oder einzelne Gebote abzulehnen. KSA bestimmt für die Auktion einen Ausrufpreis, der gleichzeitig das Mindestgebot darstellt, sowie eine Auktionsfrist, innerhalb der die Gebote abgegeben werden können. Gesteigert wird in ganzen Eurobeträgen, wobei das jeweilig höchste Gebot beliebig übertroffen werden kann. Die Bieter sind bis zur Zuschlagserteilung an ihre Gebote gebunden. Während der Auktion kann ein Gebot jederzeit erhöht werden, eine Reduzierung ist dagegen ausgeschlossen. Über den aktuellen Stand der Auktionen wird der Bieter in seinem “Weinkeller” informiert.

12.4 Der Zuschlag erfolgt nach Ablauf der Auktionsfrist an den Höchstbieter bzw bei mehreren gleich hohen Geboten an jenen Bieter, dessen Gebot zeitlich als erstes eingegangen ist. Mit der Erteilung des Zuschlags kommt ein Kaufvertrag zustande, für welchen subsidiär diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten. Kaufpreis der Ware inklusive Umsatzsteuer ist das Höchstgebot, aufgrund dessen KSA den Zuschlag erteilt. Das Stellen von Produkten zur Auktion durch KSA bedeutet zivilrechtlich die Aufforderung zur Anbotstellung, das Abgeben von Geboten durch den Bieter bedeutet ein solches Anbot und die Zuschlagserteilung durch KSA die Annahme des Anbots. KSA behält sich vor, keinen Zuschlag zu erteilen, wenn kein Gebot den von KSA gesetzten Mindestpreis, der den Bietern nicht offengelegt werden muss, erreicht.

12.5 Nach Ablauf der Auktionsfrist verständigt KSA den Bestbieter per E-Mail über die Zuschlagserteilung und stellt die ersteigerte (gekaufte) Ware in seinen “Weinkeller”, aus dem der Bieter die ersteigerte (gekaufte) Ware abrufen kann. Nach Abruf aus dem “Weinkeller” wird KSA dem Bieter die ersteigerte Ware zustellen und mittels der angegebenen Kreditkartennummer die Einziehung des Kaufpreises veranlassen. Erfolgt der Abruf aus dem “Weinkeller” nicht innerhalb von 10 Tagen, wird der Kunde von KSA per E-Mail darauf aufmerksam gemacht, dass ihm die ersteigerte (gekaufte) Ware nach Ablauf weiterer 3 Tage zugestellt und der Kaufpreis eingezogen wird. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden bei der Registrierung bekannt gegebene Adresse. Bei der Lieferung von im Wege der Versteigerung gekauften Waren fallen keine Zustellungskosten an.

13. JUGENDSCHUTZ

13.1 Die Abgabe und die Zustellung von Wein und Spirituosen kann nur an Personen über 18 Jahren erfolgen. Zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ist KSA berechtigt, Ware erst nach Legitimation durch einen amtlichen Lichtbildausweis zu übergeben. Im Fall der berechtigten Verweigerung der Übergabe ist der Kunde zum Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens verpflichtet (zB. Kosten der Zustellung).

14. EDV-VERARBEITUNG UND KUNDENDATEN

14.1 Der Käufer stimmt zu, dass die im Kaufvertrag angeführten und bei der Registrierung bekannt gegebenen Daten über ihn unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden. Diese Daten werden, im jeweils notwendigen Ausmaß, zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und der Kundenpflege verwendet. Im Rahmen der Kundenpflege werden die Daten von KSA nicht an andere Unternehmen weitergegeben.

15. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

15.1 Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sind, hat dies nicht die Ungültigkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Der restliche Vertragsinhalt bleibt unverändert bestehen.

15.2 Erfüllungsort ist sowohl für KSA als auch den Käufer 8911 Admont.

15.3 Zur Entscheidung aller im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Admont ausschließlich zuständig. Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch.

15.4 Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.5 Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt Punkt 15.3 nicht. Punkt 15.4 gilt mit der Einschränkung, dass unter den Bedingungen des Art 6 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse abzuwendende Recht (“Rom I”) besondere Verbraucherschutzbestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, dem gewählten österreichischen Recht vorgehen können.

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